35 Ziff. 1 EMRK auch dann schon als erschöpft betrachtet hat, wenn das Bundesgericht etwa die Zulässigkeit eines Rechtsmittels verneint hat und aus diesem Grund nicht darauf eingetreten ist (vgl. beispielhaft das Urteil des EGMR Gezginci gegen Schweiz vom 9. Dezember 2010, § 27 und 34). In diesem Fall hat der Rechtsuchende innerstaatlich von allen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht (AEMISEGGER, in: Staats- und Verwaltungsrecht auf vier Ebenen, S. 586).