6 20. Auf die Beschwerde vom 27. Juli 2021 ist einzutreten, mit Ausnahme des Begehrens um Aufhebung der Verfügung der BVD vom 14. Januar 2021 sowie des Feststellungsbegehrens (vgl. Ziff. 19. hiervor). 21. Die Strafkammer des Obergerichts ist als einzige gerichtliche kantonale Instanz in ihrer Kognition nicht beschränkt (vgl. Urteil des BGer 6B_983/2020 vom 3. November 2020 E. 1.3.2 und 1.4). III. Rechtliches Gehör