Hinsichtlich der vorliegenden Streitsache sei dem Beschwerdeführer eine angemessene Parteientschädigung auszurichten und die Kosten seien auf die Staatskasse zu nehmen. 4 Eventualiterbegehren: 3. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschwerdeentscheid vom 25.06.2021 der SIDI (2021.SIDGS.171) aufzuheben und die Sache sei zur neuen Begründung, zwecks Eintretens und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen (zzgl. MwSt und Auslagen).