2. In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschwerdeentscheid vom 25.06.2021 der SIDI (2021.SIDGS.171) aufzuheben und im Sinne der vorinstanzlichen Anträge gutzuheissen: Die Verfügung vom 14.01.2021 der BVD sei aufzuheben und es seien nachfolgende Anordnungen zu treffen: • Die Massnahme des Beschwerdeführers wird aufgehoben. • Eventualiter: Der Beschwerdeführer wird bedingt aus der Massnahme entlassen. • Es sei festzustellen, dass die vorliegende Haft im Regionalgefängnis gegen Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK verstösst.