9. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 27. Juli 2021 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original): Vorfragen: 1. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren vorab unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. Hauptbegehren: