Eventualiterbegehren 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 14.01.2021 der BVD aufzuheben und die Sache sei zur neuen Beurteilung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3 Hinsichtlich der vorliegenden Kostenfolgen: 2. Es seien die Verfahrenskosten für das vorliegende Verfahren vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen.