6. Das gestellte Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mit Verfügung vom 24. November 2020 gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt beigeordnet (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1038 ff.). Mit Verfügung vom 14. Januar 2021 verweigerten die BVD sowohl die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers aus der stationären therapeutischen Massnahme als auch deren Aufhebung (vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1084 ff.).