2 5. Mit Eingabe vom 6. November 2020 beantragte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, bei den BVD schriftlich, die Massnahme nach Art. 59 StGB sei aufzuheben, eventualiter sei er bedingt aus der Massnahme zu entlassen. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (amtliche Akten BVD, pag. 1003 ff.).