13.3 Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich neutral auf die Strafzumessung aus. Dieser lebt mit seiner Lebenspartnerin und deren Kindern zusammen, seine eigenen Kinder sind bereits volljährig (pag. 199 f.). Wie die Vorinstanz richtigerweise festgehalten hat, ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft (pag. 202). Sodann weist auch der sich in den Akten befindliche AD- MAS-Auszug einige Einträge auf (pag. 203 ff.). Die erste Verurteilung als auch die letzte Administrativmassnahme liegen allerdings bereits mehrere Jahre zurück.