Tatkomponenten Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien), empfehlen für ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 bis 29 km/h eine Sanktion von 25 Strafeinheiten (S. 22 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte überschritt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um netto 26 km/h. Das Ausmass der verschuldeten Gefährdung kann in Überein-