Nach Abzug einer Sicherheitsmarge von 5 km/h überschritt er die geltende Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h, womit gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein objektiv schwerer Fall vorliegt. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist typischerweise besonders geeignet, um in Situationen wie der vorliegenden, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu verletzen. Hierfür sprechen – wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat – auch die konkreten Umstände vor Ort. Der massgebende Strassenabschnitt ist auf einer Seite durchgehend mit einem Trottoir sowie einem Velostreifen gesäumt.