Vielmehr wurde im besagten Messprotokoll bei «Geräte-Selbsttest» ein Kreuz gesetzt und der Abschnitt für zusätzliche Bemerkungen leer gelassen. Dies von zwei Polizisten, welche bereits im Jahr 2013 speziell für die Bedienung des Radarsystems «GAT- SO Radar RS-GS11» ausgebildet worden sind (pag. 33 f.). Vor dem Hintergrund der Dokumentationspflicht von Polizeibeamten hinsichtlich besonderer Vorkommnisse (gemäss Ziff.