Zu Recht wurde in der Stellungnahme des Polizisten E.________ vom 9. März 2020 darauf hingewiesen, dass ansonsten auch keine Radarmessungen aus einem Fahrzeug heraus gemacht werden dürften, da sich dort regelmässig links, rechts, unter- und oberhalb der Antenne Metall (Autokarosserie) befinde (pag. 56). Weder das Messprotokoll noch der Anzeigerapport weisen ferner einen Vermerk auf, welcher auf eine Störung des Gerätes oder im Ablauf der Messung hinweisen würde. Vielmehr wurde im besagten Messprotokoll bei «Geräte-Selbsttest» ein Kreuz gesetzt und der Abschnitt für zusätzliche Bemerkungen leer gelassen.