51, pag. 216 und pag. 218) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Zeitpunkt der fraglichen Messung tatsächlich ein Armierungsgitter in der Nähe des Radargeräts (auf der gegenüberliegenden Seite des positionierten Radargeräts bei der Ausfahrt bzw. Zufahrt zur D.________(Strasse) .________) befunden hat.