Dieses habe sich in der Flucht des Radars befunden (pag. 213 ff.). Auf diesen eingereichten Farbfotos ist u.a. ersichtlich, dass sich im Bereich der fraglichen Ausfahrt hinter dem positionierten Stativ Metallzäune befinden und neben dem besagten Stativ ein Armierungsgitter positioniert ist (pag. 216, pag. 218 f.). Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen (insbesondere die Skizze betreffend Positionierung des Radargeräts, pag. 59 und die vom Beschuldigten eingereichten Fotos, pag. 51, pag. 216 und pag.