6 2021 eingereichten Farbfotos führt der Beschuldigte aus, er habe im März 2021 ein Fotostativ an dem Ort platziert, von welchem sein Fahrzeug am 23. Mai 2019 durch das besagte Radarmessgerät vermutlich erfasst worden sei. Die von ihm erstellten Bilder seien nicht gezoomt, weshalb insbesondere das Armierungsgitter ersichtlich sei. Dieses habe sich in der Flucht des Radars befunden (pag.