Auf den mit Eingabe vom 6. Februar 2020 eingereichten Farbfotos ist ein Armierungsgitter zu sehen. Weiter ist ersichtlich, dass sich im Bereich der Ausfahrt, möglicherweise hinter dem Radar, zwei Metallzäune befinden. Sodann ist auf der anderen Seite der Strasse, relativ weit entfernt, ein Elektroweidezaun erkennbar (pag. 50 ff.). Betreffend die mit Berufungserklärung vom 25. Mai