Das Risiko einer Knickstrahlmessung kann somit reduziert werden. Der Beschuldigte bringt in diesem Zusammenhang vor, dass sich unmittelbar in der Flucht bzw. vor der Radarantenne in einem Abstand von weniger als 5 Metern ein grosser Gegenstand in der Gestalt eines Armierungsgitters befunden habe. Der von der Polizei gewählte Standort habe die Vorgaben gemäss Bedienungsanleitungen zum Radarmessgerät GATSO RS-GS 11 nicht berücksichtigt. Er verweist hierfür auf die von ihm erstellten und am 6. Februar 2020 bzw. 25. Mai 2021 eingereichten Farbfotos. Auf den mit Eingabe vom 6. Februar 2020 eingereichten Farbfotos ist ein Armierungsgitter zu sehen.