Es wurde ein Messprotokoll erstellt, welches insbesondere Datum, Zeit und Ort der Messung, die Fahrtrichtung und Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge, die höchstzulässige Geschwindigkeit am Messort sowie zwei Testfotos zum Zeitpunkt des Starts und des Endes der Radarmessung enthält (pag. 46 f.). Die das Radargeräte bedienenden Polizeibeamten verfügten über die erforderliche Ausbildung für die Bedienung des eingesetzten Gerätes (pag. 33 f.). Es bestehen ferner keine Anhaltspunkte, wonach betreffend die exakte Position des Radars bzw. des Stativs nicht auf die von Polizist E.________ eingereichte Skizze abzustellen wäre (pag.