9. Beurteilung durch die Kammer 9.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 3 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 139 f.). 9.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts der Anzeigerapport vom 23. August 2019 (pag. 1) und die Lenkerabklärungen bzw. Lenkerermittlungen (pag. 2 ff.), das Eichzertifikat Nr. 258-29555 des verwendeten Radars (pag. 32), die Ausbildungszertifikate der Polizisten G.________ und H.________ (pag.