Dazumal sei er nicht mit brutto 81 km/h bzw. netto 76 km/h unterwegs gewesen. Problematisch sei das Formular «MessprotokollRadar-Geschwindigkeitskontrolle». Bei den «Distanzen» werde nicht klar, ob es sich dabei um den Abstand des Radargeräts zum Strassenrand handle. Aufschluss über diese Frage gebe die von E.________ erstellte Skizze, wonach das Stativ des Radars ca. 0.5 Meter vom Trottoirrand entfernt in der Ausfahrt der Liegenschaft D.________ (Strasse) .________ gestanden habe.