6. Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 22. November 2019 Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 22. November 2019 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 19): Der Beschuldigte überschritt als Lenker eines Personenwagens die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 26 km/h, wodurch er eine ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer schuf und auch in Kauf nahm.