2 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden mit Verfügung vom 21. April 2021 (pag. 193 f.) ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 202), ein aktueller ADMAS-Auszug (pag. 203 ff.) sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 199 f.) eingeholt. Die vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsbegründung vom 25. Mai 2021 eingereichten Fotos werden zu den Akten erkannt (pag. 216 ff.).