Nachdem sich der Beschuldigte mit Eingabe vom 20. April 2021 mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden erklärte hatte (pag. 191), wurde mit Verfügung vom 21. April 2021 das schriftliche Verfahren angeordnet und der Beschuldigte zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung aufgefordert (pag. 193 f.). Mit Eingabe vom 25. Mai 2021 reichte der Beschuldigte seine schriftliche Berufungsbegründung zu den Akten (pag.