2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 9. November 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 132). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 14. Januar 2021 (pag. 137 ff.) erklärte der Beschuldigte am 1. Februar 2021 form- und fristgerecht die Berufung, wobei das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich angefochten wurde (pag. 160 ff.).