(Strasse), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 220.00, ausmachend total CHF 4'400.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf zwei Jahre), sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: fünf Tage) verurteilt. Gleichzeitig wurden ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00 zur Bezahlung auferlegt (pag. 127 ff.).