1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 28. Oktober 2020 des Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 23. Mai 2019 um 15:18 Uhr in C.________, D.________ (Strasse), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 220.00, ausmachend total CHF 4'400.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Festlegung der Probezeit auf zwei Jahre), sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: fünf Tage) verurteilt.