1. A.________, C.________ und E.________ werden unter solidarischer Haftbarkeit zur Bezahlung von CHF 7'500.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 7. Januar 2019 an den Straf- und Zivilkläger G.________ verurteilt. 2. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers G.________ wird dem Grundsatze nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen. 3. Für die Beurteilung des Zivilpunktes werden erst- und oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden.