22, 47, 111 StGB, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Die Untersuchungshaft von 85 Tagen wird im Umfang von 85 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 20’228.30. 4. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'000.00. III. 1. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von E.________ durch Rechtsanwalt F.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: