Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 1. Mai 2020 in Bezug auf A.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 7. Januar 2019 in AB.________, zum Nachteil von G.________ (Bst. A/Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). III. A.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Bst. A/Ziff. 1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs und in Anwendung der Artikel 22, 47, 111 StGB, 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten.