Darüber hinaus wurde E.________ kein bedingter Strafvollzug gewährt und es fehlt an tatsächlicher Einsicht und Reue. Eine Ausschreibung im SIS ist somit anzuordnen. Eine solche erscheint mit Blick auf das soeben Ausgeführte zur Schwere der Delinquenz des Beschuldigten – und weil es den übrigen Schengen- Staaten freisteht, dem Einreiseverbot nachzuleben (Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 4.9) – nicht unverhältnismässig.