_ enthält indes bereits einen Posten «Akten- und Rechtsstudium (inkl. Vorbereitung Gerichtsverhandlung)» über 27.3 Stunden. Einerseits ist davon auszugehen, dass die Vorbereitung der Gerichtsverhandlung auch das Verfassen des Plädoyers beinhaltet, andererseits kann ein Rechtsanwalt grundsätzlich keinen Aufwand für das Rechtsstudium verlangen, zumindest sofern sich das Verfahren nicht um eine aussergewöhnliche und ungewöhnlich komplexe Rechtsfrage dreht. Vor diesem Hintergrund wird die Honorarnote zusätzlich um diese 3.2 Stunden gekürzt. Damit verbliebe ein Aufwand von insgesamt 60 Stunden. Rechtsanwalt Dr. H.__