Demzufolge ist die Honorarnote um 3.2 Stunden zu kürzen und dafür ein Reisezuschlag von CHF 300.00 zu sprechen, da Rechtsanwalt Dr. H.________ für die Hauptverhandlung sowie die Urteilseröffnung aus Aarau angereist ist, was jeweils einem halben Reisetag entspricht (vgl. hierzu auch Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2022; Ziff. 2). Weitere 3.8 Stunden entfallen auf den Posten «Rechtsschriften - Plädoyer». Die Honorarnote von Rechtsanwalt Dr. H.________ enthält indes bereits einen Posten «Akten- und Rechtsstudium (inkl. Vorbereitung Gerichtsverhandlung)» über 27.3 Stunden.