105 52. Parteientschädigung Straf- und Zivilkläger 52.1 Theoretische Grundlagen Die Privatklägerschaft hat gegenüber der beschuldigten Person Anspruch auf angemessene Entschädigung für notwendige Aufwendungen im Verfahren, wenn sie obsiegt (Art. 433 Abs. 1 Bst. a StPO). 52.2 In erster Instanz Im erstinstanzlichen Verfahren sprach die Vorinstanz der damaligen Rechtsvertretung von G.________ eine Entschädigung von insgesamt CHF 42'039.10 (inkl. Auslagen und MWST) zu und auferlegte diese A.________ zur Bezahlung (pag.