Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung beträgt wiederum CHF 200.00 pro Stunde und damit vorliegend insgesamt CHF 5'218.05 (inkl. Auslagen und MWST). Aufgrund seiner Verurteilung hat E.________ dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 5'218.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt F.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'222.40, zu erstatten, sobald es seinen wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 51.4 Rückerstattung Rechtsanwalt F.__