2576 ff.). Dieser Aufwand sowie die geltend gemachten Auslagen erscheinen der Kammer in Anbetracht der einzeln aufgelisteten Posten als angemessen. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung beträgt wiederum CHF 200.00 pro Stunde und damit vorliegend insgesamt CHF 5'218.05 (inkl. Auslagen und MWST).