der Überzeugung ist, dass die Strafanzeige ins Leere laufen werde (pag. 2543), so ist der Ausgang des Verfahrens doch noch 101 offen und könnte wiederum Einfluss auf die Haftungsquote sowie den konkreten Umfang des Schadenersatzes haben. Nach Gesagtem kann eine Haftungsquote im Umfang von 100% nicht festgestellt werden und der entsprechende Antrag ist abzuweisen.