146 StGB gegen den Privatkläger eingereicht (pag. 2438 ff.), dies unter anderem, weil aufgrund der erfolgten Vorabklärung bzw. der durch die Abklärungsperson gemachten Feststellungen die weiterhin attestierte 100%-ige Arbeitsunfähigkeit des Privatklägers nicht nachvollziehbar sei (pag. 2448; act. 65). Auch wenn Rechtsanwalt Dr. H.________ der Überzeugung ist, dass die Strafanzeige ins Leere laufen werde (pag.