Bei den vergleichbaren Fällen kam es jeweils zu einem Messerstich und die psychischen sowie physischen Folgen waren weniger gravierend, wobei auf eine Genugtuungssumme von CHF 5'000.00 erkannt wurde. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Privatkläger am helllichten Tag und von drei Personen angegangen wurde, was die Tat und deren Folgen im Vergleich zu diesen Fällen bedeutend einschneidender erscheinen lässt. Der Kammer erscheint vorliegend eine Genugtuung in der Höhe von CHF 7'500.00 als angemessen.