Urteil des Bundesgerichts 4A_373/2007 vom 8. Januar 2008 E. 3.2, nicht publiziert in: BGE 134 III 97). Die Vorinstanz hat dem Privatkläger bzw. Geschädigten ein erhebliches Selbstverschulden angelastet, soll er doch den Streit im Voraus «mitbewirtschaftet» haben und eskalierend auf A.________ eingewirkt haben. Das Beweisergebnis der Kammer beinhaltet nichts dergleichen. Ein Selbstverschulden des Privatklägers liegt nicht vor.