98 47.5 Fazit Der Beschuldigte ist gestützt auf Art. 66a Abs. 1 Bst. a StGB des Landes zu verweisen. 47.6 Dauer der Landesverweisung Vorliegend wurde der Beschuldigte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung in Mittäterschaft schuldig erklärt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Vor dem Hintergrund der Schwere der Tat erscheint eine Landesverweisung für die Mindestdauer von 5 Jahren klarerweise nicht mehr als angemessen.