___ Pass beantragen kann, wenn seine Eltern sowie seine in der AC.________(Land) lebenden Geschwister jeweils über einen ________ Pass verfügen. Zu guter Letzt ist darauf hinzuweisen, dass nicht gesagt werden kann, wie sich die politische Lage in der AC.________(Land) nach dem Gefängnisvollzug in der Schweiz präsentieren wird. Auch von daher liegen keine definitiven Vollzugshindernisse vor. Demnach ist nicht auf die Anordnung der Landesverweisung zu verzichten bzw. stehen einer Anordnung der Landesverweisung keine definitiven Vollzugshindernisse entgegen. Ob solche allenfalls bestehen, wird nach Verbüssung der Haftstrafe durch die Vollzugsbehörden abschliessend zu klären sein.