2 EMRK zu orientieren. Insbesondere sind die Art sowie Schwere der Straftat, die Dauer des Aufenthalts im Aufnahmestaat, die seit der Tat verstrichene Zeit sowie das Verhalten des Betroffenen in dieser Zeit und der Umfang der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen im Aufnahmestaat- sowie im Heimatstaat zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1088/2022 vom 16. Januar 2023 E. 8.1.3.4). Vorliegend wird E.________ wegen eines (versuchten) Tötungsdelikts verurteilt. Es liegt eine schwerwiegende Straftat vor. Das öffentliche Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten ist damit erheblich.