Sie besitzt die ________ Staatsbürgerschaft und verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B (pag. 0902). Sie hat die AC.________(Land) vor gut 20 Jahren verlassen, und hat zunächst noch in BB.________ (Land) und BC.________ (Land) gelebt (pag. 0911 Z. 417 ff.). Zumindest die prägenden Jahre ihrer Kinder- und Jugendzeit sowie wohl auch die ersten Jahre als Erwachsene verbrachte M.________ damit in der AC.________(Land). Auch wenn sie sich kulturell als «europäischer» als die Fami- 94 lie Y.________ einstuft, so ist sie doch mit der ________ bzw. AO.