Der Versuch einer vorsätzlichen Tötung in Mittäterschaft unter den gegebenen Umständen (vgl. Ziff. 43.1 bzw. 41.1) 93 stellt die Rechtsordnung der Schweiz nachdrücklich in Frage. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde durch E.________ erheblich missachtet. Relevante gesundheitliche Beschwerden, welche einer Landesverweisung entgegenstünden, sind aus den Akten nicht ersichtlich (vgl. beispielhaft pag. 0688 oder pag. 0706 Z. 34 ff.).