Gemäss eigenen Angaben habe er aufgrund seiner Tätigkeit wenig Freizeit und diese verbringe er hauptsächlich mit der Familie (pag. 0687). Sein familiäres Umfeld – nicht nur die Kernfamilie – hat ausnahmslos Wurzeln in der AC.________(Land). So verfügt seine Ehefrau M.________ über eine Aufenthaltsbewilligung B und wurde ebenfalls in der AC.________(Land) geboren und ist dort auch aufgewachsen (pag. 0902 f.). Eine eigentliche soziale Integration in der Schweiz (bspw. Teilnahme an einem Vereinsleben) hat somit nicht stattgefunden. E.________ bewegt sich beinahe ausschliesslich im kulturellen Umfeld seines Heimatlandes.