Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung / Gesundheitszustand Der Beschuldigte spricht ________ (Landessprache) bzw. ________ (Landessprache) und sehr gut Deutsch. So fanden sämtliche seiner Einvernahmen auf (Hoch-) Deutsch statt (vgl. bspw. pag. 2521 ff.). In beruflicher Hinsicht hat sich E.________ ebenfalls gut integriert. So hat er, nach abgebrochenem Fachhochschulstudium sowie einer nicht abgeschlossenen Lehre als Sanitärinstallateur, in der Schweiz das Wirtepatent erlangt und ist Inhaber einer eigenen ________ (Restaurant) (BA.________ (Name des Restaurants) in AX.________ (Ort); pag. 0687, pag.