Verringerung der Lebenserwartung nach sich zieht (Urteil des EGMR Paposhvili gegen Belgien vom 13. Dezember 2016 [Nr. 41738/10] § 183; zum Ganzen Urteile des Bundesgerichts 6B_1111/2019 vom 25. November 2019 E. 4.3 und 2D_14/2018 vom 13. August 2018 E. 4). Schliesslich sei noch auf die Mitwirkungspflicht der Beschuldigten im Bereich der Landesverweisung gemäss Art. 90 AIG hinzuweisen. Es kommt demnach nicht zu einer gänzlichen Umkehr der Beweislast, nach der das Gericht das Fehlen einer Bedrohungslage beweisen müsste. Der Betroffene ist vielmehr angehalten, stichhaltige Hinweise vorzubringen, die auf eine individuell-konkrete und flüchtlings- resp.