Nach den Tatkomponenten resultiert eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. 44.2 Täterkomponenten 44.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Es ist mangels gegenteiliger Hinweise in den Akten davon auszugehen, dass C.________ über einen guten Leumund verfügt. Der aktuellste Strafregisterauszug enthält – abgesehen vom vorliegenden Verfahren – keine weiteren Einträge (pag. 2431), Strafverfahren in der AC.________(Land) sind auch keine bekannt. Wie bei A.________ und E.________ liegen indes keinerlei besonderen Umstände vor, welche von der Kammer strafmindernd zu berücksichtigen wären.