und E.________, wobei er diesen zurief, sie sollten den Privatkläger töten und nicht zuwarten. C.________ erteilte eine klare Anweisung, was von Kaltblütigkeit zeugt. Zu bedenken gilt es sodann, dass C.________ Wort als Familienältester erhebliches Gewicht hat (vgl. Ziff. 38.6.5 hiervor). Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint der Kammer eine weitere Reduktion der Strafe von C.________ um zwei Jahre als angemessen. 44.1.5 Fazit Tatverschulden betreffend C.________ Nach den Tatkomponenten resultiert eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren.